Informationen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Themen wie Versand, Zahlung oder auch Flüssiggas!

Versand

Wir bieten den Versand über die Schweizerische Post, DPD, DHL und Planzer Logistik verrechnen eine Pauschale von CHF 12.- ausser bei separat aufgeführten Produkten die per LKW geliefert werden.  

Zahlung

Sie können Ihre Bestellung bequem und einfach über nachfolgende Zahlungsmöglichkeiten bezahlen:

  • Vorauskasse (Überweisung)
  • Kreditkarte
  • Postfinance Card
  • Postfinance E-Finance
  • gegen Rechnung
  • Twint

Informationen zu Flüssiggas

a) Allgemeines zu Flüssiggas 

In den gängigen 5, 11 und 33 Kilogramm-Gasflaschen ist in der Regel ein Gemisch der beiden Gase Propan und Butan abgefüllt. Die Flaschen werden zu maximal 80 Prozent mit dem flüssigen Gas befüllt, da im Behälter ein Freiraum sein muss. Nur so kann das Propan-Butan-Gemisch verdampfen und vom flüssigen in den gasförmigen Zustand übergehen. In einer herkömmlichen Gasflasche mit einem Füllgewicht von 11 Kilogramm befinden sich circa 22 Liter flüssiges Gas.

Besonders wichtig für den Anwender: Ein Kilogramm Flüssiggas entspricht einem Heizwert von 12,87 Kilowattstunden. Mit diesem Wert kann der Camper berechnen, wie viel Flüssiggas er zur Versorgung der angeschlossenen Gasgeräte benötigt.

Als Beispiel: In Summe benötigen Gaskocher und Gasgrill 12 Kilowatt. Daher gilt die Formel: 12 kW : 12,87 kWh/kg = 0,93 kg/h. Um beide Geräte gleichzeitig zu versorgen, benötigt der Camper also einen Druckregler, der eine Leistung von 0,93 kg/h oder mehr erbringen kann.

b) Flüssiggas in der Praxis

  • Darf die Gasflasche bei der Entnahme liegen?
    Nein, die Gasflasche muss bei der Entnahme immer aufrecht stehen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Flüssig- und keine Gasphase entnommen wird. In solchen Fällen drohen Beschädigungen der Verbrauchsgeräte und der Umwelt.
  • Welche Menge kann der Gasflasche entnommen werden?
    Aus einer 11 Kilogramm-Flasche können Sie kurzzeitig bis zu 2 Kilogramm Flüssiggas pro Stunde entnehmen. Bei einer dauerhaften Entnahme sinkt dieser Wert deutlich. So bekommen Sie aus der 11 Kilogramm-Flasche knapp 0,3 Kilogramm pro Stunde – das entspricht in etwa 3,86 Kilowatt.
  • Wie kann es zu einer Vereisung am Druckregler kommen?
    Häufig ist es so, dass von den angeschlossenen Verbrauchsgeräten mehr Leistung benötigt wird, als über die Versorgung bereitgestellt werden kann. Die Umwandlung vom flüssigen in den gasförmigen Zustand des Mediums Flüssiggas erfordert Energie. Diese wird ausschließlich aus dem Energieangebot der Umgebung und des Mediums gewonnen. Die Folge ist, dass sich Gasbehälter und die angeschlossenen Armaturen – durch die sogenannte Expansionskälte – abkühlen. Aufgrund dieser Umstände kann es passieren, dass Druckregler oder Gasflasche vereisen.
  • Darf die Gasflasche in der Sonne stehen?
    Direkte Sonneneinstrahlung oder besonders heiße Temperaturen bereiten der Flüssiggasflasche keinerlei Probleme. Die Flaschen sind zum einen für sehr hohe Drücke ausgelegt; zum anderen sichert ein spezielles Ventil ab.
  • Dürfen Camper Gasflaschen an Tankstellen selbst befüllen?
    Auf gar keinen Fall! In den meisten europäischen Ländern ist es strikt untersagt, mobile Flaschen an Flüssiggas-Tankstellen selbst aufzufüllen. Nur Fachpersonal an autorisierten Füllstellen darf diese wiederauffüllen. Die Ausnahme bilden dokumentierte, zugelassene und fest installierte Füllflaschen bzw. Tanks in Fahrzeugen.
  • Was gibt es rund um das Thema 30/50 Millibar Betriebsdruck zu wissen?
    Seit einiger Zeit ist der Betriebsdruck bei Caravans und Wohnmobilen mit 30 Millibar definiert. Eine Umrüstpflicht für Gasanlagen mit 50 Millibar-Druckreglern besteht nicht. Wer über die 50 Millibar-Anlage beispielsweise einen 30 Millibar-Gasgrill betreiben will, benötigt einen Vordruckregler. Rein theoretisch kann man das auch umgekehrt machen – also ein 50 Millibar-Gasgerät über die 30 Millibar-Gasanlage des Campingfahrzeugs betreiben. Allerdings ist es nicht erlaubt, die Leistung lässt zu wünschen übrig und die Geräte sind dafür nicht auf Dauer ausgelegt.
  • Darf der Camper während der Fahrt Gasgeräte betreiben?
    Ja, das ist erlaubt – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. In der Flüssiggasanlage des Campingfahrzeugs müssen zwingend zwei Sicherheitseinrichtungen installiert sein: Schlauchbruchsicherungen an den Schlauchleitungen zur Reglereinheit und ein Crash-Sensor nach der Reglereinheit. Nur wenn diese beiden mit an Bord sind, darf der Camper auch während der Fahrt heizen, kochen oder kühlen.
  • Welche Prüffristen müssen beachtet werden?
    In einem Turnus von zwei Jahren muss das Freizeitfahrzeug zur Gasprüfung in die Werkstatt beziehungsweise muss ein Sachkundiger nach G 607 die Gasanlage überprüfen. Wer den Checkup erfolgreich besteht, erhält eine Dokumentation für seine Unterlagen.
  • Welche Austauschfristen müssen Camper beachten?
    Austauschfristen sind insbesondere für Verschleißteile der Flüssiggasanlage, wie Druckregler und Schlauchleitung, definiert. Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 müssen diese Produkte spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ausgetauscht werden. Verantwortlich dafür: der Betreiber! Den Beginn der Frist markiert immer das Baujahr der Armatur.
  • Wann ist die Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben?
    Die Schlauchbruchsicherung schützt vor unkontrolliertem Austritt von Flüssiggas, wenn ein massives Leck an der Schlauchleitung auftreten sollte. In diesen Fällen ist sie Pflicht:

Gas im Wohnwagen ist völlig sicher – so sicher wie Öl oder Strom – wenn die Anlage korrekt eingebaut, richtig bedient und regelmässig überprüft wird. 


c) Caravan – Control – Service 

Gemäss EKAS Richtlinie 6517 Flüssiggas ist der Anlagebesitzer dafür verantwortlich, dass die Flüssiggasinstallation in periodischen Zeitabständen durch einen Sachverständigen überprüft wird. Die Richtlinie schreibt vor, diese Sicherheitskontrolle in Wohnwagen, Mobilheimen und Wohnmobilen alle 3 Jahre vorzunehmen. Unsere Firma empfiehlt sich an die Firma Caravan-Gianella in Seewen zu melden um den Caravan-Control-Service durchzuführen; das Fachwissen ergänzt sich als Importeur von Truma (Truma Gerätetechnik GmbH & Co).

Die Überprüfung der Gasanlage erfolgt nach dem “Reglement für Kontrolleure”, basierend auf der EKAS Richtlinie 6517 Flüssiggas, und umfasst folgende Punkte, die nach Sicherheitskriterien wie Dichtheit, Abgasführung, Funktion, etc., kontrolliert werden: 

• Aufstellung der Gasflaschen 
• Druckregler, Umschaltregler (DuoControl, MonoControl, DuoComfort), etc. 
• Anschluss-Schläuche, Schläuche an Verbrauchsapparate 
• Rohrleitung, Verteilnetz 
• Absperrorgane 
• Kocher, Kühlschrank, Warmwasserapparat. Heizung, Leuchte 
• Lüftungsöffnungen